Zollbestimmungen für Import aus nicht EU Ländern

  • Hi,
    ich weiss nicht genau ob das hier reinpasst, aber ich denk die Info ist für alle hier interessant die sich was aus China kommen lassen wollen.
    Mittlerweile sind die Versankosten soweit reduziert und die Lieferzeiten z.T. schneller als wenn man in D bestellt ! (das ist aber eine andere Diskussion...) kurz und knapp:
    zur Berechnung etwaiger Zölle gehört ausschliesslich der Warenwert.
    Bei einem Wert unter 22 EUR bleibt, ist es richtig billig. Es wird werder Zoll noch Steuer erhoben.
    allerdings ist die Einfuhrumsatzsteuer auf den gesammten Wert zu entrichten, was blöd ist.


    Hier die die Details meines Vorstosses vom Deutschen Zollamt:


    " werden Waren von einem Absender aus einem Drittland entgeltlich an einem Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft
    versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Bei der Beurteilung dieser
    Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend. Versandkosten etc. werden
    hierbei nicht berücksichtigt. Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich für Zölle. Für die
    Einfuhrumsatzsteuer gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro.


    Für Ihre Sendung wäre demnach (nur) die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % (auf den Warenwert plus Versandkosten) zu
    entrichten.


    Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:


    Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender
    abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
    werden, welche Waren (hier: Modellflugzeug) in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem
    Paket/Päckchen beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.


    Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen
    Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich
    zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der
    enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle
    Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert
    die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die
    Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.


    Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
    wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet.
    Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
    Drittlandsware ( vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a…post/benachrichtigung.jpg) von der Weiterleitung an das
    Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert ihn mit der Mitteilung über die
    Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen
    (z.B. Rechnung) nachzureichen (vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a…eilung_zollbehandlung.jpg). Nach
    Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von
    der Zollstelle mitnehmen.


    Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen
    Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der
    Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienst für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der
    Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier-
    bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur
    Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und
    verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam
    machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe
    der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.


    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

    "Fliegen ist ganz einfach - man braucht sich nur auf den Boden zu werfen - nur daneben! " D. Adams, Hitchhikers Guide

  • Hallo,


    ein paar kleine Ergänzung, da ich dieser Tage öfter mal bei Zollamt wegen Warenlieferungen war. Bis 22 € fällt weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an, da die Einfuhrumsatzsteuer erst ab einem Betrag von fünf Euro erhoben wird.
    Wenn möglich sollte auf den Papier sauber zwischen Warenwert und Transportkosten unterschieden werden, denn Zoll und Steuern fallen nur auf den Warenwert an, nicht auf die Transportkosten.


    Gruß Olaf


  • Das mit den Transportkosten ist bei uns auch immer so gewesen, inzwischen werden die Transportkosten mit einbezogen.


    Manchmal habe ich das Gefühl, die steigen durch ihre Zollbestimmungen selber nicht mehr durch.



    Gruß
    ttspieler

  • Ich glaube man kann getrost sagen , das es jedes Zollamt anders handhabt . Selbst jeder Zöllner scheint da seine eigen Theorien zu haben .
    Letzten endes muss man es ja erstmal so akzeptieren wie der Zöllner es einem vor Ort sagt . Ob da jetzt Versandkosten einberechnet werden oder nicht , spielt da im Prinzip keine Rolle . Wenn der Zöllner sie einrechnet und man vor Ort Theater macht dann wars das halt mit dem Paket , für den Moment . Man kann natürlich Einspruch erheben , aber obs das wirklich wert ist , bleibt jedem selber überlassen .


    Beim Zollamt Köln finde ich das es sich immer mal abwechselt . Mal bezahlt man auf alles , dann braucht man auch mal überhaupt nix zu bezahlen (Warenwert ca 300 Euro).
    Ich find das alles nicht wirklich dramatisch.

  • Meine Infos von sind direkt vom Deutschen Zollamt. Nach deren Auskunft gelten diese Bestimmungen Bundesweit. Die Unterschiede der Handhabung ergeben isch laut Zollamt in der schlechten Dokumentation durch den Versender. Die Rechnung muss von AUSSEN gut sichtbar und zugänglich erreichbar sein. Auf der Rechnung muss der Warenwert und die Transportkosten klar und eindeutig erkennbar sein. Natürlcih macht es keinen Sinn den Warenwert niedrig zu halten und die Versandkosten zu verändern oder umgekehrt. Die Jungs sind ja nicht dumm ! Das ist übrigens Grund Nummer zwei, warum Dinge nicht genauso laufen: Die Kosten sind nicht plausibel.


    hier nochmal die Zusammenfassung:
    Warenwert unter 150 EUR : Zoll Frei
    aber Einfuhrsteuerpflichtig ist der Gesammte Betrag, also Ware + Versand ausser
    wenn der Gesammtwert unter 22 EUR liegt.


    Knackpunkt ist die Glaubwürdigkeit. Also ein Packet mit einem Flieger drin das 1m lang und 0,5 m breit ist und nur 20 EUR kostn soll und dabei für 1 EUR Versandkosten hat wir definitiv nicht durchgehen ! Dann wird geschätzt und dann kanns teuer werden...


    Gruß
    Juergen

    "Fliegen ist ganz einfach - man braucht sich nur auf den Boden zu werfen - nur daneben! " D. Adams, Hitchhikers Guide

  • Nochmal eine kleine Anmerkung von mir. Ich muss Jürgen recht geben, was die Versandunterlagen betrifft, umso genauer und ausführlicher umso sauberer wird abgerechnet. Ich hatte in den letzten Tagen zwei Lieferungen aus den USA:
    -> die erste mit kompletten Versandpapieren, auf denen genau die Werte standen die auch in der Rechnung aufgelistet wurden, nicht als "GIFT" (=Geschenk) gekennzeichnet sondern als Warensendung. => Einfuhrumsatzsteuer auf den reinen Warenwert.
    -> die zweite lustlose Versandpapiere mit nur dem Gesamtwert, Kennzeichnung "GIFT" => Einfuhrumsatzsteuer auf den gesamten Betrag. Der Fall war deswegen ärgerlich, da bei genauer Berechnung ich unter den 22 € geblieben wäre.


    Gruß Olaf

  • Das mit der Glaubwürdigkeit ist so ne Sache.
    Es soll manche Versender geben die ungeachtet vom Inhalt "Gift" ankreuzen und den Warenwert von außen als 20$ angeben...



    In meinem Fall war es nur nen kleiner Umschlag, da könnte das passen. Zum Glück haben sie es nicht geöffnet.
    Jedenfalls habe ich sehr über meine äußerst günstige Funkkamera + Empfänger gefreut :grosses_grinsen:

  • meine Erfahrung ist dass USA nicht angehalten wird, während aus China fast alles durch die Kontrolle geht. Ein Bekannter bei der Zollfahndung meinte dass vor allem vor Weihnachten mehr Kontrolliert wird ;) Warum eigentlich...


    Ich denk, ehrlich währt am längsten, denn selbst wenn mal der Zöllner schätzt kann ich immer noch den Kaufbeleg nachreichen und dann kriegt man das Geld auch wieder, was zuviel bezahlt wurde.


    Wenn ich meine Lieferung vom Chinesen anschaue, passt das im Schnitt ganz gut ;) da muss ich eher aufpassen dass der Home-Boss nicht meckert; wozu bruachst du eigentlich schon wieder n Auto, reichen die Kisten in der Werkstatt nicht?:kaputt_lachen:
    Frauen halt :narr:

    "Fliegen ist ganz einfach - man braucht sich nur auf den Boden zu werfen - nur daneben! " D. Adams, Hitchhikers Guide