Für Fluggeräte, die über zwei Kilogramm schwer sind, wird der Kenntnisnachweis notwendig. Bislang gibt es 18 Stellen, an denen diese Prüfung abgelegt werden kann; weitere sollen folgen. Hobbypiloten können den Nachweis auch online bekommen. Nutzer von Drohnen müssen sich mit der rechtlichen Grundlage auskennen und Kenntnisse der Navigation haben. Ab Sonntag müssen außerdem Drohnen ab 250 Gramm gekennzeichnet werden. Dies kann mit Plaketten oder Aufklebern erfolgen; vermerkt sein müssen Name und Anschrift.
QUELLE: heise.de